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Fragen und Antworten
Für eine ärztliche Verordnung zur Podologie ist eine der folgenden drei Diagnosen erforderlich:
Diagnose A: Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie ohne peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr
Diagnose B: Personen mit Diabetes mellitus und Polyneuropathie mit peripher arterieller Verschlusskrankheit (PAVK), max. 6 Sitzungen pro Kalenderjahr
Diagnose C: Personen mit Diabetes mellitus nach diabetischem Ulcus oder nach diabetesbedingter Amputation, max. 6 Sitzungen pro Kalenderjahr
Ihre behandelnde Ärztin, ihr behandelnder Arzt kann die Verordnung ausstellen, wenn die Kriterien der Diagnose A, B oder C erfüllt sind.
In der Regel haben die Ärztinnen und Ärzte die Formulare bei sich. Das Formular kann aber auch hier heruntergeladen werden.
Nein, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab (Tier payant).
Sie erhalten von MediData per Email oder Post eine Rechnungskopie.
Denken Sie bitte bei der ersten Behandlung an die Verordnung und die Krankenkassenkarte.
Falls Sie die Krankenkasse gewechselt haben, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren und uns die neue Krankenkassenkarte vorzulegen.
Bitte bringen Sie zur (ersten) Behandlung Ihre Krankenkassenkarte und die Verordnung mit.
Falls Sie die Möglichkeit haben, laden Sie bitte die "Einwilligungserklärung und Patientenblatt" hier herunter und bringen es ausgefüllt mit. Alternativ erhalten Sie es bei uns und können es vor der ersten Behandlung ausfüllen.
Für die Anamnese sind wir auf Angaben zu Ihrer Gesundheit angewiesen. Zur Unterstützung können Sie gegebenfalls Ihre Medikamenten- und/oder Diagnoseliste mitbringen.
Ihre Unterlagen können Sie uns auch vorab per Email auf podologie@fuessabdruck.ch senden. Bitte nehmen Sie die Krankenkassenkarte dennoch zur Behandlung mit.
Nein. Eine Verordnung ist nur für das laufende Kalenderjahr gültig, also vom 1. Januar bis 31. Dezember, nicht bezogene Behandlungen können leider nicht auf das nächste Jahr übertragen werden.
Nein, der Umfang der Behandlung auf Verordnung ist genau definiert. Auf Wunsch sind ergänzende Behandlungen möglich, die zusätzlichen Kosten können Sie vor Ort mit Karte, Twint oder Bar bezahlen.
Auf der Webseite des Schweizerischen Podologenverbandes kann die Broschüre «Diabetes und meine Füsse» heruntergeladen werden. Diese enthält viele nützliche Informationen und wurde wissenschaftlich erarbeitet.
Hier finden Sie die Definition von Risikopatient des Schweizerischen Podologen Verbands.
Ohne Diabetes wird in der Regel die Behandlung weder von der Grundversicherung noch der Zusatzversicherung übernommen. Trotzdem kann sich eine Anfrage lohnen.
Falls Ihnen die Krankenkasse die Übernahme zusichert, bezahlen Sie die Leistungen vor Ort und reichen der Krankenkasse die Quittung zur Rückerstattung ein.
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich genau definiert. Daher wird die Krankenkasse die Kosten ablehnen.
Wir empfehlen, vor der Behandlung bei der Zusatzversicherung nachzufragen, ob die Kosten zurückerstattet werden. Falls Ihnen die Krankenkasse die Übernahme zusichert, bezahlen Sie die Leistungen vor Ort und reichen der Krankenkasse die Quittung zur Rückerstattung ein.
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